Der Teufel steckt im Detail - Vorsicht in der Finanzbuchhaltung
Seit 1. Januar 2010 ist erhöhte Vorsicht in der Finanzbuchhaltung
gefragt. Es gelten die neuen Regeln der europäischen
Mehrwertsteuersystemrichtlinie, von der die breite Wirtschaft betroffen
ist. "Werden die Neuregelungen nicht konsequent umgesetzt, drohen
mitunter empfindliche Bußgelder oder Verspätungszuschläge", warnt Hans
Jürgen Bathe vom Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V.
(BVBC).
Die bisherige Dauerfristverlängerung für Zusammenfassende
Meldungen (ZM) entfällt. Hier sind neben den innergemeinschaftlichen
Lieferungen auch alle innergemeinschaftlichen Dienstleistungen zu
erfassen. Die ZM ist monatsweise spätestens am zehnten Tag des
jeweiligen Folgemonats einzureichen. Schon jetzt ist klar: Um die
engeren Zeitvorgaben einhalten zu können, müssen Unternehmen zum Teil
zentrale Abläufe ändern. Viele Firmen laufen Gefahr, dies zu übersehen,
so die Einschätzung des BVBC. Verstöße gegen die rechtzeitige
Meldepflicht gelten als Ordnungswidrigkeit und können Bußgelder von bis
zu 5.000 Euro zur Folge haben.
Der Teufel
steckt wie so oft im Detail. Gerade bei der Änderung jahrelang
praktizierter Geschäftsabläufe tun sich viele Unternehmen schwer. Der
BVBC empfiehlt, vor allem folgende Punkte zu beachten:
- Alle internen Abläufe sind den verkürzten Einreichungsfristen der ZM anzupassen.
- Ausgangsrechnungen dürfen keine deutsche Umsatzsteuer ausweisen.
Andernfalls schuldet das dienstleistende Unternehmen diesen Betrag als
zu hoch ausgewiesene Umsatzsteuer.
-
Rechnungsempfänger dürfen die ausgewiesene Umsatzsteuer nicht als
Vorsteuer abziehen. Dieser Betrag ist gesetzlich nicht geschuldet.
- Die in der Rechnung genannte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
(USt-IdNr.) von EU-Kunden ist vom Bundeszentralamt für Steuern
qualifiziert zu bestätigen.
- In Ausgangsrechnungen ist auch die USt-IdNr. des ausländischen Geschäftspartners unbedingt anzugeben.
Gerade in der Übergangsphase sollten sich Unternehmen nicht alleine auf
die Angaben ihrer ausländischen Geschäftspartner verlassen, empfiehlt
der BVBC.
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